Seminare
Die Durchführung der Aufbauseminare richtet sich nach dem Programm des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. – DVR. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat hat das Programm von Verkehrswissenschaftlern unter Beteiligung erfahrener Seminarleiter entwickeln und fortlaufend aktualisieren lassen.
Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden, die entsprechend dem Fahrlehrergesetz hierzu speziell ausgebildet wurden (Befähigung § 2b Abs.2 StVG). Die Seminarteilnahme ist verpflichtend. Die Anwesenheit muss vollständig erfolgen, da ansonsten keine Teilnahmebescheinigung vom Fahrlehrer ausgestellt werden darf (§ 37 Abs.2 FeV).
| Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) | Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP) | Fortbildungsseminar für Führerscheininhaber (FSF) |
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