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13. Februar 2012
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Theoretische Prüfung
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Seminare

Die Durchführung der Aufbauseminare richtet sich nach dem Programm des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V., Bonn (DVR). Der DVR hat das Programm von Verkehrswissenschaftlern unter Beteiligung erfahrener Seminarleiter entwickeln und fortlaufend aktualisieren lassen.

Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden, die entsprechend dem Fahrlehrergesetz (FahrlG) hierzu speziell ausgebildet worden sind (Befähigung gemäß § 2 b Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)). Die Seminarteilnahme ist verpflichtend. Die Anwesenheit muß während des gesamten Lehrgangs uneingeschränkt gewährleistet sein, da ansonsten vom Fahrlehrer keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden darf (§ 37 Abs. 2 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, Fahrerlaubnisverordnung (FeV)).


 Aufbauseminar für
Fahranfänger (ASF)
 Aufbauseminar für
Punkteauffällige (ASP)
zur Zeit sammeln wir wieder;
bitte melden Sie sich an!
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