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30. September 2010
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Theoretische Prüfung
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Führerscheinklassen

  Kl Was darf ich fahren? Mindestalter Ergänzungen
Führerscheinklassen A A

Krafträder mit und ohne Beiwagen
(Krafträder bis max. 25 kW/34 PS)

Verhältnis:

  • Leistung/Leergewicht höchstens 0,16 kW/kg,
  • Nach 2 Jahren wird diese Begrenzung ohne weitere Ausbildung und Prüfung aufgehoben.

18

Das Kraftrad der Klasse A ist wie folgt definiert:
Hubraum > 50 ccm oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit > 45 km/h.

      25 Der so genannte Seiteneinstieg, in die unbegrenzte Leistungsklasse, Fahrzeug über 25 kW, ist ab 25 Jahre möglich.
Führerscheinklassen A1 A1 Leichtkrafträder mehr als 50 ccm höchstens 125 ccm, Nennleistung nicht mehr als 11 kW 16 bis zum 18 Lebensjahr max 80 kmh
      18 ohne Begrenzung
Führerscheinklassen B B

Kraftwagen nicht mehr als 3,5 t zulässig
Gesamtmasse: Anhänger bis 750 kg zulässig
Gesamtmasse: bis 8 Sitzpläte außer Fürersitz

Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse, höchstens der Leermasse des ziehenden Fahrzeugs entsprechend. Zulässige Gesamtmasse der Kombination höchstens 3500 kg.

18 Kombination höchstens 4250 kg zulässige Gesamtmasse
      17 In Sachsen mit Begleitperson möglich.
Führerscheinklassen BE BE Kombination aus Fahrzeg der Klasse B und Anhänger über 750 kg 18 Nur praktische Ausbildung und Prüfung
Führerscheinklassen C C
  • Kraftwegen mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse
  • Anhänger bis höchstens 750 kg zulässige Gesamtmasse
18 Unter 21 Jahren Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung nicht zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
Führerscheinklassen CE CE Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge 18 Ohne fahrerlaubnisrechtliches Gewichtslimit der Kombination
Führerscheinklassen M M zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped). Hubraum nicht mehr als 50 ccm und Höchstgeschwindigkeit 45 km/h * 16
  • Eingeschlossen in Klasse B
  • Kein Automatikeintrag
  S Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Hubraum nicht mehr als 50 ccm und Höchstgeschwindigkeit 45 km/h *  
  • Eingeschlossen in Klasse B
  • Kein Automatikeintrag bis 4 kW, bis 350 kg
Führerscheinklassen L L Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge, nicht mehr als 32 km/h 16
  • Eingeschlossen in Klasse B
  • Nur theoretische Ausbildung und Prüfung

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