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Führerschein mit 17

Warum Führerschein mit 17?

Die Altersgruppe der 18 bis 24-jährigen hat in Deutschland das mit Abstand höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr. Einer der Gründe für die hohe Unfallbelastung ist mangelnde Erfahrung. Deshalb hat sich auch der Freistaat Sachsen für die Einführung des Modells „Begleitetes Fahren ab 17“ entschieden.

Wie kommt man an den Führerschein mit 17?

  • Ab 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden einen Antrag beim zuständigen Amt stellen
  • Wenn der Antrag bewilligt wird, was ohne Punkte in Flensburg normalerweise der Fall sein wird, beginnt die ganz normale Ausbildung in der Fahrschule (Unterricht, Fahrstunden theoretische und praktische Prüfung).
  • Frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag ist die praktische Prüfung möglich
  • Nach bestandener Prüfung, frühestens am 17. Geburtstag, ist die Aushändigung der Fahrtberechtigung möglich (nur in Deutschland gültig)

Welche besonderen Auflagen gelten beim Führerschein mit 17?

  • Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren, sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach »irgendjemand« spontan als Begleitperson mitfahren.

Wer darf Begleitperson sein?

  • Die Begleitperson muss 30 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen
  • Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer, sondern fährt nur als Berater mit

Was passiert wenn ich ohne Begleitperson fahre?

  • Wer noch keine 18 Jahre alt ist und mit Ausnahmegenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg.
  • Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet.

Wann beginnt die Probezeit?

  • Am Tag der Aushändigung der Fahrtberechtigung beginnt die Probezeit

Wann bekomme ich dann den „richtigen“ Führerschein.

  • Mit Vollendung des 18. Lebensjahres hat man noch maximal drei Monate Zeit, um beim zuständigen Straßenverkehrsamt den vollwertigen Führerschein zu beantragen und abzuholen
  • In diesen drei Monaten darf übergangsweise noch mit der Prüfbescheinigung gefahren werden

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