Ausbildung
Wir bieten Ihnen in Theorie und Praxis, mithin also auf der ganzen Linie eine fundierte und umfassende Ausbildung in der jeweils von Ihnen beantragten Fahrzeugklasse an, wobei Sie sich den Unterrichtsstoff erfahrungsgemäß in der Gruppe leichter anzueignen vermögen als in einem Einzelunterricht: Das Lernen kann nämlich durchaus auch Spaß machen!
Dies bedeutet:
Die praktische Ausbildung findet nach dem Lehrplan der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) statt und wird individuell auf den jeweiligen Fahrschüler und die von ihm mitgebrachten Voraussetzungen zugeschnitten. Eine insgesamt umfassende, sorgfältige und auch zukunftsorientierte Ausbildung ist in unserem Hause oberstes Gebot, und Sie als Fahrschüler bzw. Fahrschülerin stehen dabei selbstverständlich im Mittelpunkt. Sie dürfen sicher sein, daß Sie von der langjährigen Ausbildungspraxis unserer Fahrlehrer profitieren werden.
Lehrmaterial:
Es versteht sich von selbst, daß wir Ihnen den zum Fahrerlaubniserwerb nun einmal notwendigen, theoretischen Unterricht so angenehm, aber in gleicher Weise auch so effektiv wie möglich gestalten wollen. Daher können Sie in unserer Fahrschule darauf vertrauen, daß wir hier mit modernen Medien und ausschließlich jeweils aktuellen Lehrmitteln arbeiten.
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Aktuelle Lehrgangstermine Heute ist Sonntag, der 5. Februar 2012 |
| Lehrgangsbeginn: | Theorieprüfung: |
| Winterlehrgang Schulferien: | |
| 13.02. 2012 | 1.03. 2012 |
| 1.03. 2012 | 29.03. 2012 |
| 10.04. 2012 | 10.05. 2012 |
| 31.05. 2012 | 28.06. 2012 |
| 28.06. 2012 | 26.07. 2012 |
| Sommerlehrgang Schulferien: | |
| 23.07. 2012 | 9.08. 2012 |
| 9.08. 2012 | 6.09. 2012 |
| 27.09. 2012 | 25.10. 2012 |
| 25.10. 2012 | 22.11. 2012 |
| 27.11. 2012 | 20.12. 2012 |
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Theoretischer Unterricht: dienstags und donnerstags von 16.30 - 19.30 Uhr Fahrstunden: täglich nach Vereinbarung; an Sonn- und Feiertagen nur ausnahmsweise Ausbildungsberatung und Anmeldung: montags bis donnerstags von 11.00 - 18.30 Uhr oder nach telefonischer Absprache 03 73 60 - 7 52 11 Geben Sie Ihrer zukünftig verbesserten Mobilität „grünes Licht“, und starten Sie bei uns Ihre Fahrschulausbildung, denn wir freuten uns, wenn wir Sie demnächst in unserer Fahrschule begrüßen könnten! Ihre Fahrschule Stefan Flath |
Was benötigen Sie, bevor wir mit Ihrer Ausbildung beginnen können?
Mit einer Ausbildung kann ein Fahrschüler etwa drei bis vier Monate vor Erreichen des jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters beginnen. Ein Führerscheinantrag, der bereits mit den erforderlichen Eintragungen versehen ist, wird ihm anläßlich der Anmeldung in der Fahrschule von dort ausgehändigt. (siehe Führerscheinklassenmindestalter)
Vom Fahrschüler selbst sind dann noch folgende Unterlagen beizubringen:
- ein Paßbilder
- eine Sehtestbescheinigung eines Augenarztes oder eines Optikers
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eine Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
(Lehrgang beim Deutschen Roten Kreuz (DRK); Anmeldung über den DRK Kreisverband Mittleres Erzgebirge e.V., Tel.: 03735 - 91390)
Sodann ist der unterschriebene Führerscheinantrag zusammen mit den vorgenannten Unter-lagen bei dem für den Wohnsitz des Fahrschülers zuständigen Straßenverkehrsamt einzu-reichen. Dabei ist es wichtig, daß der Antragsteller persönlich die Führerscheinstelle dieses Straßenverkehrsamts aufsucht.
Straßenverkehrsamt Annaberg-Buchholz, Führerscheinstelle
Gewerbering 51
09456 Annaberg-Buchholz
Mo, Mi, Fr: 08.00 - 12.00 Uhr
Di & Do: 08.00 - 18.00 Uhr
Straßenverkehrsamt Marienberg, Führerscheinstelle
Schillerlinde 6
09496 Marienberg
Di: 08.00 - 18.00 Uhr







